Deine Rechte beim Jahresgespräch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir – die ver.di-Aktiven bei 1&1 – möchten Dich über Deine Rechte bei den laufenden Jahresgesprächen (Entwicklungsdialog) informieren.

Vor dem Jahresgespräch

Das Jahresgespräch ist ein sogenanntes Personalgespräch. Deine Führungskraft / HR sollte Dich immer rechtzeitig und umfassend über Zeit, Ort, Zweck, Teilnehmerkreis sowie die wesentlichen Themen eines solchen Gesprächs informieren. Eine angemessene Vorlaufzeit zur Vorbereitung sollte Dir gewährt werden.

Recht auf Betriebsrats-Begleitung

Du hast jederzeit und wiederholt das Recht ein Betriebsratsmitglied Deiner Wahl in das Gespräch einzuladen. Dies gilt insbesondere beim Jahresgespräch, anderen Leistungsbeurteilungen, beruflicher Entwicklung, Entgelt, Zielvereinbarungen oder Arbeitsplatzveränderungen – also bei nahezu allen Personalgesprächen.

Das Betriebsratsmitglied kann Dich während des Gesprächs unterstützen. Es darf aktiv an dem Gespräch mitwirken. Außerdem hast Du so einen Zeugen über die besprochenen Inhalte.

Wichtige Verhaltensregeln im Gespräch

  • Unterschreibe nichts sofort – auch nicht digital – weder Protokoll, Beurteilung, Zielvereinbarung noch sonstige Erklärungen.
  • Du kannst auch noch im Gespräch um die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds bitten.
  • Nimm Dir danach Zeit zur Prüfung.

Wenn Du mit Deiner Beurteilung nicht einverstanden bist, kannst Du den Sachverhalt durch den Betriebsrat prüfen lassen. Darüber muss zunächst weder HR noch Deine Führungskraft informiert werden. Wenn der Betriebsrat Dein Anliegen für berechtigt hält, muss der Arbeitgeber / HR dies neu bewerten (§ 85 BetrVG). Dem Betriebsrat stehen weitere Mittel zur Verfügung, um eine Klärung herbeizuführen.

Wir ver.di-Vertrauensleute beraten Dich gerne:

  • Sven Börger
  • Suzan Kayaturan
  • Rainer Schneider
  • Dominik Stahl
  • Daniel Breslauer

Wir unterstützen Dich vertraulich bei der Vorbereitung des Gesprächs, der Begleitung, der Formulierung einer Beschwerde sowie bei allen weiteren Schritten.

Rechtliche Hinweise zu Erklärungen und Unterschriften

Konkrete arbeitsrechtliche Beratung zu Erklärungen und deren Rechtsfolgen dürfen nur Rechtsanwälte erteilen (§ 3 RDG). Deshalb ist ein umfassender Arbeitsrechtsschutz im Vorfeld dringend zu empfehlen. Als ver.di-Mitglied erhältst Du bei Eintritt sofortige Rechtsberatung inkl. Kostenübernahme vor Gericht. Wichtig ist nur, dass Du Mitglied vor Erhalt eines nachteiligen Schreibens (z. B. Abmahnung, Kündigung, Beurteilung) wurdest.

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